Der Zwergplumplori (Nycticebus pygmaeus) gilt als bedrohte Art!
Die Kommission der EU hat deshalb
in der 'VERORDNUNG
(EG) Nr. 1968/1999 DER KOMMISSION vom 10. September 1999 zur Aussetzung
der Einfuhr von Exemplaren freilebender Tier und Pflanzenarten in
die Gemeinschaft' festgelegt, dass die Einfuhr in die EU von Zwergplumploris
aus Wildfängen aus allen Ländern 'ausgesetzt' d.h. verboten
wird.
Ein wichtiger Schritt zum
Schutze dieser Tiere.
Aus demselben Grund wird auch
versucht die Kerlchen im Rahmen eines Europäischen
Erhaltungszuchtprogrammes in den Zoos nachzuzüchten.
Koordinator für dieses
Programm ist seit 1992 Hr. R.
Ratajszczak im Zoo
von Poznan, Polen.