Artenschutz

Der Zwergplumplori (Nycticebus pygmaeus) gilt als bedrohte Art!

Die Kommission der EU hat deshalb in der 'VERORDNUNG (EG) Nr. 1968/1999 DER KOMMISSION vom 10. September 1999 zur Aussetzung der Einfuhr von Exemplaren freilebender Tier  und Pflanzenarten in die Gemeinschaft' festgelegt, dass die Einfuhr in die EU von Zwergplumploris aus Wildfängen aus allen Ländern 'ausgesetzt' d.h. verboten wird.
Ein wichtiger Schritt zum Schutze dieser Tiere.

Aus demselben Grund wird auch versucht die Kerlchen im Rahmen eines Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes in den Zoos nachzuzüchten.
Koordinator für dieses Programm ist seit 1992 Hr. R. Ratajszczak im Zoo von Poznan, Polen.